3. Zusatz zu den Briefen an die Völker der Welt in der Fassung 1.0. vom 4.3.2010
Der Planet Erde, gemeinsame Heimat der Menschheit, braucht Friede zwischen den Menschen, der die vielfältigen Fähigkeiten der Individuen ermöglicht.
Das bisherige Herrschafts-Recht, basierend auf der Teilung der Menschheit in Unten und Oben, hat nicht dafür sorgen können, daß die Menschheit in Frieden und Freiheit die Heimat der Menschheit, den Planeten Erde, in seinem vollständigen Potenzial entfalten konnte.
Im Gegenteil wurden Ressourcen für Zerstörungsmittel und Machtspiele eingesetzt und für immer der Menschheit entzogen. Die verantwortlichen Herrscher konnten sich ihrer Verantwortung entziehen und kontinuierlich, über Jahrhunderte hinweg, das Volk in Angst und Sklaverei halten.
Selbst das politische Mittel, die Demokratie, wurde in ihr Gegenteil verkehrt und jegliche Beteiligung aller Menschen am politischen Prozess wird durch Behinderung des Lernens und durch den zyklischen Entzug der Mittel über das Zentral-Banken-System verhindert.
Der dritte Zusatz zu den Briefen an die Völker, aufbauend auf die Zusätze 1 und 2, im Einklang mit den universellen Menschenrechten, setzt die Bedingungen betreffend der planetaren Handlungen der Menschen auf höchster Rechts-Ebene um.
Die UnterzeichnerInnen bestätigen mit Ihrer Unterschrift, daß nun ein neues Zeitalter des planetaren Rechts beginnen kann und verpflichten sich, für die Verwirklichung und Einhaltung der Artikel dieses Zusatzes zu sorgen.
Artikel 11 - Überlebensgemeinschaft
Artikel 12 - Territorien
Artikel 13 - Begrenzheit der Erde
Artikel 14 - Information
Artikel 15 - Voraussetzung für Kooperation
Artikel 11 - Überlebensgemeinschaft
(1) Menschen, Tiere und Pflanzen bilden eine Überlebensgemeinschaft.
(2) Zum Überleben der menschlichen Art ist es notwendig, eine ökologisch stabile Erde als Basis für die nächsten Jahrmillionen zu erhalten.
(3) Unter der Berücksichtigung der individuellen und kollektiven Grundrechte aus Zusatz 1 und 2 verpflichten sich die Menschen, das ökologische Gleichgewicht auf der Erde zu erforschen, wieder herzustellen und zu stabilisieren.
(4) Hierzu wird eine planetare Regelung benötigt, die auf kooperativer Weise Lösungen für jedes Problem und jede Umsteuerung ermöglicht, ohne andere Grundrechte im Wesen anzugreifen.
(5) Ein Kompensations Fonds kann eingerichtet werden.
Artikel 12 - Territorien
(1) Das Land, die Erde, gehört allen und kann nur auf Zeit von der Menschheit geliehen werden.
(2) Unter Rücksichtnahme auf bestehende Verhältnisse kann eine Übergangsregelung getroffen werden, die aber auf 99 Jahre begrenzt sein muß.
(3) Leihverträge können vererbt werden.
(4) Nur unter besonderen Bedingungen kann ein Vertrag von Seiten der Menschheit gekündigt werden,
(4.1) wenn der Boden nicht vertragsgemäß geschützt / bearbeitet / benutzt wird,
(4.2) wenn von diesem Territorium Krieg oder eine andere Form von Gewalt ausgeht,
(4.3) wenn Menschheits-Interessen dies gebieten.
(4.a) Zur Planung und Durchführung ökologisch sinnvoller Landschaftsaufteilung wird ein planetares Gremium gebildet.
(5) Im Falle der unverschuldeten Vertragskündigung muß eine Kompensation durchgeführt werden.
(5.1) Über die Höhe der Kompensation kann eine Klage geführt werden.
(6) Im Falle der Absätze 4.1 und 4.2 muß von Seiten der Menschheit eine lückenlose Beweisführung erfolgen.
(6) Der Land-Leiher kann auf die Würdigung eigener "Gegen"-Beweise bestehen.
(7) Eine Besteuerung des Landes für private Zwecke ist verboten.
(8) Bei gewerblich genutztem Land ist eine Bodensteuer erlaubt und 1% der erhobenen Steuer wird an die Menschheit als Ganzes zum Zweck ihrer planetaren Vernetzung abgeführt.
Artikel 13 - Begrenztheit der Erde
(1) Die begrenzten Materialien der Erde gehören Allen. Sie gerecht einzusetzen und im Sinne der Menschheitsrechte zu benutzen, ist eine grundsätzliche Pflicht.
(2) Systeme, die für eine existenzielle Absicherung aller Menschen notwendig sind, erhalten vorrangigen Zugriff auf Materialien.
(3) Systeme, die zerstörerisch gegenüber dem Gesamt-System Erde wirken, werden abgeschafft oder umgeformt.
(4) Militär wird abgeschafft, bzw. umgeformt zu Katastrophen-Hilfs-Dienste, soweit dies erforderlich ist.
(5) Stoffflüsse werden von linear zu rückgekoppelt optimiert. (Kreislaufwirtschaft)
(6) Stoffflüsse müssen technisch / wissenschaftlich auf ihre Folgen bezüglich der Menschen und der Erde untersucht und bewertet werden.
Artikel 14 - Information
(1) Information gehört Allen.
(2) Sie kann nur zur Gewaltminimierung unter partizipathiev*¹ kontrolliertem Verschluss gehalten werden.
(3) Bildungsmöglichkeiten zu schaffen für alle Menschen, ist somit eine Pflicht der Gemeinschaft. Diese ist mit einer ethischen Komponente zu kombinieren, damit die Menschen ihre gewonnene Wissensfreiheit verantworten können.
(4) Lernen ist nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Lebenslanges Lernen ist ein wichtiges Kulturgut, was die Gemeinschaft fördern muß, damit eine ökologisch stabile Erde existieren kann.
(5) Die informationelle Selbstbestimmung schränkt die Gemeinschaft ein und schützt die Privat-Sphäre des Menschen.
Anmerkung: *¹ partizipathiev ist das Adjektiv von Partizipathie. Partizipathie besteht aus den beiden Wörtern Partizipation und Sympathie, da die neue Form des politischen Systems nicht auf dem Konkurrenz-Modell der Herrschaft, sondern auf dem Kooperations-Modell der grundsätzlichen Sympathie der Menschen beruht.
Artikel 15 - Voraussetzung für Kooperation
(1) Freie Forschung, freie Technologie-Anwendung und freie virtuelle Entwicklung sind für die Bewältigung der anstehenden, komplexen Probleme erforderlich.
(2) Energie muß frei fließen können - sei es geistige oder physikalische; nur so können die Menschen die notwendige Kraft zur Kooperation entfalten.
(3) Freiheit ist verbunden mit Verantwortung und besagt in den vorangehenden Absätzen, daß alle Forschungen zum Wohle der Menschheit durchgeführt werden sollen. Kein Forschen darf aus Profitgründen behindert oder eingestellt werden.
(4) Ethisch bedenkliche Forschung darf nicht erfolgen.
(4.1) Zur Beurteilung der Bedenken wird ein planetarer Ethik-Rat gebildet, der die Gemeinschaften berät.
(5) Wo immer Kooperation eingeführt werden kann, anstelle eines Geldtransfer-Systems, soll dies erfolgen.
(6) Jedem Menschen soll ein Kommunikationskanal zur Informations-Kooperation zur Verfügung gestellt werden.
Unterzeichner
1. Herr matthes, bernd - Seershausen - Deutschland - www.milanstation.de
4. Herr fischer, bernd-joachim - Sulzbach-Rosenberg - Deutschland - rsv.daten-web.de
5. Herr häußinger, karl heinz - Pirna - Deutsches Reich / Sachsen - www.fit-around.de
8. Herr göhler, thomas - Dolgen am See - Deutschland /Mecklenburg -
9. Frau müller-karger, claudia - Hohenbrunn - Deutschland - www.menschenrechte.de.tl
Unterzeichner aus Solidarität und gedanklicher Übereinstimmung:
2. Herr Marks André - Wolfsburg - Deutschland -
3. Herr Kuhse, Thorsten - Hamburg - Deutschland
6. Herr Gens, Michael - Hannover - Deutschland -
7. Herr Paulus, Detlef - Saarbrücken-Ensheim - Deutschland - www.volksgewerkschaft.de
10. Herr Landgraf-Roos, Michael - Wathlingen - Deutschland -
11. Herr Fitz, Konrad - Schwedt - Deutschland -
12. Frau Matthes, Carmen - Seershausen - Deutschland -
13. Herr Siemers, Jan-Henrik - Gifhorn - Niedersachsen / Deutschland - www.youtube.com/user/Comaxx